Wehrlis – wo Tradition und
Moderne eine Symbiose bilden.
Wiederbelebte Weinkultur.
Zwei Culinaria haben Küttigen berühmt gemacht: Die weissen Rüebli und der Wein. Der Wein tauchte erstmals urkundlich erwähnt 1344 auf. Anno 1870, einem Spitzenjahr, wurden notabene 450‘000 Liter Rebensaft gekeltert. Und dies, obwohl die bernische Regierung Ende des 17. Jahrhunderts die Neuanlage von Rebbergen verwehrte, weil dadurch der Getreidebau geschmälert und die Trunksucht gefördert worden wäre. Um die vorletzte Jahrhundertwende setzte die Reblaus dem ein Ende. Erst 1922/23 begann man mit neuen Methoden den Weinbau wieder auf die Beine zu stellen.
Robert Wehrli griff die Idee auf, den traditionellen Weinbau in Küttigen wieder zu beleben. Während des zweiten Weltkrieges legte er dazu zusammen mit seiner Frau Margrit den Grundstein. Da immer mehr Interessenten dazukamen, gründete man 1948 eine Genossenschaft, deren erster Präsident sowie Kellermeister er war.
Familie entwickelt sich.
Anfangs der 60er-Jahre schrumpft die Rebfläche mangels Interesse und Überalterung der Genossenschaft. 1971 erlernte Roberts Sohn Peter in Würenlingen und in Wädenswil das Winzerhandwerk. Fünf Jahre später widmete er sich der Oenologie, um die Weine mit viel Hintergrundwissen perfekt ausbauen zu können. Gemeinsam mit seiner Frau Marlise erweiterte er den Weinbaubetrieb stetig.
Ihre Kinder Rolf und Susi sind in dritter Generation im Weinbaubetrieb involviert und führen die Familientradition erfolgreich weiter. Und die vierte Generation wächst zwischen Fässern, Tanks, Flaschen und Degustationen ebenfalls schon heran.
Rückblick - Die WGK 1948-2019
Die Weinbaugenossenschaft Küttigen legte Grundsteine für die erfolgreiche Geschichte eines Weinbaudorfes.
Laut Statuten vom 6. August 1948 bezweckte die Genossenschaft die Hebung und Förderung des Weinbaus, eine möglichst vorteilhafte Verwertung des Traubengutes sowie die Beaufsichtigung der Kulturarbeiten in den Rebbergen.
Die letzten gültigen Statuten sahen wie folgt aus:
a) Hebung und Förderung des Weinbaus im Allgemeinen,
b) gemeinsamer Ankauf von Rebsetzlingen,
c) möglichst vorteilhafte Verwertung des Traubengutes,
d) Veranstaltung von Kursen und Vorträgen,
e) Beaufsichtigung der periodischen Kulturarbeiten in den Rebbergen.
Mitglied der Genossenschaft konnte jede in bürgerlichen Ehren und Rechten stehende Person werden, welche Rebbau betreibt, bzw. Rebbesitzer oder Pächter ist, oder eine Funktion in der Organisation (Vorstand, Rechnungsrevision etc.) innehat. Den Eintritt erlangte man durch Erwerben eines nicht verzinslichen Anteilscheines.
Die Weinbaugenossenschaft Küttigen wurde per Ende Februar 2019 aufgelöst.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel der AZ vom 21.3.2019.